Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 1027/6 Betreff: Endlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Hälfte der Flurstücke 109/1, 110/1 und 111/1 in der Lage "Krautgärten" zwischen Ruderclub und Bürgermeister-Schubert-Park im Stadtteil Griesheim eine öffentliche Hundeauslauffläche einrichten zu lassen. Diese soll - aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden - mit einem ausreichend hohen Zaun sowie einem Zugangstor versehen werden. Indem lediglich ein Teil des Areals in Anspruch genommen wird, bleibt der auf dem südlichen Grundstücksteil befindliche Bolzplatz ebenso erhalten wie der Zugang vom "Griesheimer Fußweg" zu Bolzplatz und Mainufer (siehe Planskizze). Begründung: Bereits seit vielen Jahren sehnen Hundehalter und deren vierbeinige Freunde im Stadtteil Griesheim ein als Hundewiese ausgewiesenes Areal herbei. In seiner Antwort auf die Frage Nr. F 2194 vom 02.05.2024 hat der Magistrat seine Bereitschaft bekundet, hierfür vom Ortsbeirat vorgeschlagene Flächen zu prüfen. Das vorbezeichnete Areal in der Lage "Krautgärten" erscheint dafür geeignet, da es nahe am Ortskern von Griesheim gelegen ist und der dort bereits befindliche Bolzplatz lediglich die südliche Grundstückshälfte beansprucht. Der nördliche Teil kann damit der Nutzung als Hundeauslauffläche zugeführt werden, womit den unterschiedlichen Interessen der Griesheimer hinsichtlich einer Nutzung dieses Areals Genüge getan wäre. Da der Bolzplatz zum Main hin bereits mit einem Zaun versehen ist und ebenso die Nachbargrundstücke eingezäunt sind, erscheint es in diesem Fall vertretbar, die Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit einem Zugangstor zu versehen, um die Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden gleichermaßen zu gewährleisten. Zudem kann dadurch der direkte und ungehinderte Zugang vom "Griesheimer Stadtweg" zu Bolzplatz und Mainufer erhalten werden. Quelle: GoogleMaps Planskizze: Hundeauslauffläche in der Lage "Krautgärten" im Stadtteil Griesheim Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1032/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5521 2024 1. Die Vorlage OF 1027/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1014/6 Betreff: Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Kinderhaus geschlossen werden soll? 2. Wo kommen die Kinder aus der Boehleschule unter, die keinen Platz in der Betreuung der Boehleschule haben? 3. Wie ist sichergestellt, dass die Kinder, die im Kinderhaus angemeldet sind, weiterhin ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe etc. erhalten? 4. Was ist alternativ mit der Liegenschaft geplant? 5. Welche Vorsorge wird getroffen, damit in Griesheim Kindern bei Defiziten in Verhalten und Sprache die dringend notwendige Unterstützung in Bildung, Betreuung und Mittagessen erhalten? 6. Wie kann die Nachmittagsbetreuung gestärkt werden auch bei wenig Personal und Geldmangel? 7. Ist es unter diesem Aspekt des massiven Defizits in Bildung, Betreuung und Versorgung noch verantwortbar, in Griesheim weitere Einrichtungen für Familien ohne Wohnung zu schaffen bevor nicht die notwendige Infrastruktur insbesondere zur Kinderbetreuung und Förderung geschaffen ist? Begründung: Wie zu erfahren war, soll das städtische Kinderhaus in der Linkstraße geschlossen werden, obwohl in der Boehleschule Betreuungsplätze fehlen. Gleichzeitig erhält Griesheim immer mehr Unterkünfte auch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die dringend einer Förderung bedürfen, die betreut und sogar mit Mittagessen versorgt werden müssen. Schon jetzt fehlen in der Boehleschule genügend Plätze für die Nachmittagsbetreuung und Versorgung der Kinder mit Mittagessen. Dazu benötigen die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderliche Infrastruktur und Ausstattung zu gewährleisten und Personal zu finanzieren. Alle Stadtteile in Frankfurt müssen dazu passend zum Sozialindex ausgestattet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2024 Die Vorlage OF 1014/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 752/6 Betreff: Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.04.2023, OF 727/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 39 2023 Auskunftsersuchen V 651 2023 1. Die Vorlage OF 727/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 752/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 62 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 29.08.2021 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zurzeit 19 Kindern zwischen null und elf Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in der nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde, 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können, 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden und 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit zwei Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweilerstraße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zurzeit 30 Personen (Frauen bzw. Mütter), darunter 19 Kinder zwischen null und elf Jahren. Die Ehemänner bzw. Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute ein Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht im Kindergarten oder in der Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmenden Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 62 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 940, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1020/6 Betreff: Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße Der Magistrat wird gebeten 1. sicherzustellen, dass die illegalen Nutzung der o.g. Bauten zu Wohnzwecken beendet wird und 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche planerischen Absichten er bezüglich des Gebietes verfolgt. Begründung: Die o.g. Gebäude werden seit einiger Zeit sporadisch bewohnt. Vor einigen Monaten wurde dies bereits von der Polizei festgestellt. Nach einem Brand im Winter ging man davon aus, dass die illegale Nutzung beendet sei. Nun berichten Anwohner, dass wieder Menschen morgens gemeinsam abgeholt, abends wieder gebracht werden und schnell in dem Gebiet verschwinden. Offenbar wurde die illegale Nutzung wieder aufgenommen. Diese unwürdigen, zudem nicht genehmigten Wohnverhältnisse müssen umgehend beendet werden. Es ist außerdem von Interesse, welche planerischen Absichten der Magistrat bzgl. des Geländes verfolgt. Viele der dortigen früheren Kleingärten liegen brach und es sind seitens der Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4795 2019 Die Vorlage OF 1020/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine Ziffer 3. mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "3. dem Ortsbeirat weiterhin mitzuteilen, welche Möglichkeiten er für die dort lebenden Menschen sieht." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 898/6 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2019 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 643/6 Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: 1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigung der Gärten im Jahr 2016? 2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja - welche? 3. Gibt es andere Interessenten mit ggf. welchen Vorhaben für das Grundstück? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15-17 und der Autobahn A5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2018 Die Vorlage OF 643/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 452/6 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs "Entschilderung von Schwanheim" nun auch in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo 30 Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen. Die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße ist schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo 30 Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo 30 Zone aufgehoben, von Süden auf der Alten Falterstraße kommend gilt jedoch Tempo 30, und auch an der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden FußgängerInnen Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1 ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße an der Einmündung der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo 30 Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Der Stadtteil Griesheim in seinem Bereich südlich der Bahnlinie bietet sich nun an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in Griesheim auf den Straßen Alte Falterstraße und Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und an fast jeder Seitenstraße ein neues T-30 Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2017, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2017 Auskunftsersuchen V 526 2017 1. Die Vorlage OF 452/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs `Entschilderung von Schwanheim ́ nun auch" ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2016, OF 38/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt? 2. Wie lange soll die Absperrung aufrecht erhalten werden? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann? 4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2016 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1481/6 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Ende des Griesheimer Stadtwegs an der Autobahnbrücke Wegweiser aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4581 2015 Die Vorlage OF 1481/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2012, OF 374/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüber liegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Manchmal kann man sich, statt den betonierten Fußweg zu benutzen, einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wurde. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet aber Rutschgefahr, wie gesagt eventuell auch für Rettungskräfte, und bringt für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung ihrer Schuhe mit sich. Und das nur, weil Autos genau vor der Mündung des ja für die FußgängerInnen extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur gerade die Breite des Weges, also etwa 2m an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens etwas den Bedürfnissen der FußgängerInnen anzupassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1193 2012 Die Vorlage OF 374/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 308/6 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen und es ist für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich und nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschoßwohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in schlechtem Zustand und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 992 2012 Die Vorlage OF 308/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2012, OF 251/6 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu kaufen und so zu einem öffentlichen Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit 1.5 m zu erhöhen. Die bauliche Ausführung des Weges ( z.B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen ) soll so erfolgen, dass für auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u.ä. ein gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang aus dem Stadtteil Griesheim hin zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen Untere Rützelstraße und demjenigen entlang des Gelände des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e.V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hat die Stadt Frankfurt diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen wie nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten werden vermieden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände, auf dem sich der Weg befindet, kauft. Die bisher vorgesehene Breite von 1.5 m ist recht schmal, insbesondere weil sich auf einem größeren Abschnitt des Weges links und rechts Mauern befinden werden, so dass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 783 2012 Die Vorlage OF 251/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim-Süd wegen Abriss Omegabrücke Durch den Abriss der Omegabrücke ist Griesheim-Süd (Alt-Griesheim) nur über die Elektronstraße oder die Stroofstraße mit den Kraftfahrzeugen zu erreichen oder zu verlassen. Erschwerend kommt hinzu, dass man in der Elektronstraße Griesheim-Süd nur über den beschrankten Bahnübergang erreicht. Dieser ist, wie festgestellt wurde, teilweise bis zu 45 Minuten in der Stunde unter der Woche geschlossen. Durch die kurzen Öffnungszeiten bildet sich ein sehr großer Rückstau. Außerdem ist durch das einseitige Parken in der Elektronstraße die Fahrbahn beengt, so dass die KFZ und insbesondere die Busse und LKWs über den Bürgersteig fahren. Hier entstehen dadurch große Schäden bis in die Kanalisation. Die Anwohner sind durch diese Rückstaus, bei denen die Fahrer die Motoren ihrer Fahrzeuge häufig nicht abstellen, stark belastet. Vorfahrtsregelungen aus der Linkstraße werden häufig missachtet. Die Busse des öffentlichen Nahverkehrs, die aus der Autogenstraße kommen, werden nicht unbedingt vorgelassen oder hängen in der Kreuzung fest, da der Gegenverkehr nicht mit genügend Abstand anhält, um den Bus aus der Autogenstraße in die Elektronstraße einfahren zu lassen. Dies erzeugt zusätzlichen Stau. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, neben der Idee einer Einbahnstraßenregelung in der Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Stroofstraße, die den Rückstau zwischen Stroofstraße und Autogenstraße verhindern soll, ein stimmiges Verkehrskonzept schnellstmöglich den Bürgern in Griesheim-Süd in Griesheim-Süd zur Diskussion vorzustellen, und danach rasch zu einer Umsetzung der dort mit der Bevölkerung abgestimmten Verkehrsführung zu kommen. Begründung: Die Einbahnstraßenregelung würde zwar den starken Verkehr aus der Elektronstraße in Griesheim-Süd nehmen. Die Parkplätze könnten erhalten bleiben. Jedoch ist eine teilweise Verlagerung des Verkehrs in die Straße "Auf der Beun" zu befürchten. Diese ist sehr schmal und ist hauptsächlich eine Wohnstraße. Vorteilhaft wäre sicherlich, dass der Begegnungsverkehr, der momentan auf der Elektronstraße das Problem darstellt, nicht mehr stattfinden würde. Nachteil wäre eben die Verlagerung von Verkehr in eine schmale Wohnstraße. Grundsätzlich bleibt das Problem, dass das Fehlen der Omega-Brücke eine erhebliche Einschränkung für Griesheim darstellt. Sollte im Bereich der Bahn eine Störung oder Sperrung sein, wäre nur noch die Stroofstraße vorhanden, um Griesheim-Süd zu erreichen oder hinauszukommen. Oder sollte eine Störung auf der Stroofstraße sein, wäre Griesheim-Süd nur noch über den beschrankten Bahnübergang in der Elektronstraße erreichbar bzw. die Ausfahrt aus Griesheim-Süd. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, hier ein stimmiges und für die Bewohner sicheres Verkehrskonzept zu erstellen, welches bis zur Wiedereröffnung einer neuen Überführung über die Gleise dafür sorgt, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 1027/6 Betreff: Endlich eine Hundeauslauffläche in Griesheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Hälfte der Flurstücke 109/1, 110/1 und 111/1 in der Lage "Krautgärten" zwischen Ruderclub und Bürgermeister-Schubert-Park im Stadtteil Griesheim eine öffentliche Hundeauslauffläche einrichten zu lassen. Diese soll - aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und zur Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden - mit einem ausreichend hohen Zaun sowie einem Zugangstor versehen werden. Indem lediglich ein Teil des Areals in Anspruch genommen wird, bleibt der auf dem südlichen Grundstücksteil befindliche Bolzplatz ebenso erhalten wie der Zugang vom "Griesheimer Fußweg" zu Bolzplatz und Mainufer (siehe Planskizze). Begründung: Bereits seit vielen Jahren sehnen Hundehalter und deren vierbeinige Freunde im Stadtteil Griesheim ein als Hundewiese ausgewiesenes Areal herbei. In seiner Antwort auf die Frage Nr. F 2194 vom 02.05.2024 hat der Magistrat seine Bereitschaft bekundet, hierfür vom Ortsbeirat vorgeschlagene Flächen zu prüfen. Das vorbezeichnete Areal in der Lage "Krautgärten" erscheint dafür geeignet, da es nahe am Ortskern von Griesheim gelegen ist und der dort bereits befindliche Bolzplatz lediglich die südliche Grundstückshälfte beansprucht. Der nördliche Teil kann damit der Nutzung als Hundeauslauffläche zugeführt werden, womit den unterschiedlichen Interessen der Griesheimer hinsichtlich einer Nutzung dieses Areals Genüge getan wäre. Da der Bolzplatz zum Main hin bereits mit einem Zaun versehen ist und ebenso die Nachbargrundstücke eingezäunt sind, erscheint es in diesem Fall vertretbar, die Hundeauslauffläche einzuzäunen und mit einem Zugangstor zu versehen, um die Sicherheit von Passanten, Kindern und Hunden gleichermaßen zu gewährleisten. Zudem kann dadurch der direkte und ungehinderte Zugang vom "Griesheimer Stadtweg" zu Bolzplatz und Mainufer erhalten werden. Quelle: GoogleMaps Planskizze: Hundeauslauffläche in der Lage "Krautgärten" im Stadtteil Griesheim Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1032/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5521 2024 1. Die Vorlage OF 1027/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1014/6 Betreff: Griesheim: Schließung Kinderhaus Griesheim Linkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist es richtig, dass das Kinderhaus geschlossen werden soll? 2. Wo kommen die Kinder aus der Boehleschule unter, die keinen Platz in der Betreuung der Boehleschule haben? 3. Wie ist sichergestellt, dass die Kinder, die im Kinderhaus angemeldet sind, weiterhin ein Mittagessen, Hausaufgabenhilfe etc. erhalten? 4. Was ist alternativ mit der Liegenschaft geplant? 5. Welche Vorsorge wird getroffen, damit in Griesheim Kindern bei Defiziten in Verhalten und Sprache die dringend notwendige Unterstützung in Bildung, Betreuung und Mittagessen erhalten? 6. Wie kann die Nachmittagsbetreuung gestärkt werden auch bei wenig Personal und Geldmangel? 7. Ist es unter diesem Aspekt des massiven Defizits in Bildung, Betreuung und Versorgung noch verantwortbar, in Griesheim weitere Einrichtungen für Familien ohne Wohnung zu schaffen bevor nicht die notwendige Infrastruktur insbesondere zur Kinderbetreuung und Förderung geschaffen ist? Begründung: Wie zu erfahren war, soll das städtische Kinderhaus in der Linkstraße geschlossen werden, obwohl in der Boehleschule Betreuungsplätze fehlen. Gleichzeitig erhält Griesheim immer mehr Unterkünfte auch für Alleinerziehende und Familien mit Kindern, die dringend einer Förderung bedürfen, die betreut und sogar mit Mittagessen versorgt werden müssen. Schon jetzt fehlen in der Boehleschule genügend Plätze für die Nachmittagsbetreuung und Versorgung der Kinder mit Mittagessen. Dazu benötigen die Kommunen ausreichend finanzielle Mittel, um die erforderliche Infrastruktur und Ausstattung zu gewährleisten und Personal zu finanzieren. Alle Stadtteile in Frankfurt müssen dazu passend zum Sozialindex ausgestattet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2024 Die Vorlage OF 1014/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 986/6 Betreff: Griesheim: Einbahnstraßenlösung südliche Elektronstraße prüfen Die südliche Elektronstraße von der Eisenbahn bis zum Main ist für den nach dem Abbruch der Omega-Brücke stark angestiegenen Begegnungsverkehr eigentlich zu schmal. Autos fahren auf den Bürgersteig, manchmal geht es überhaupt nicht mehr vorwärts, die Straße ist eigentlich nicht für den Begegnungsverkehr von LKW und den ausschließlich in südliche Richtung fahrenden Bussen geeignet, die Anwohner*innen leiden sehr. Die Einmündung aus der Linkstraße in die Elektronstraße wird zum zusätzlichen Problem, weil da oft Stau entsteht und sich große Autos, Busse und LKWs gegenseitig blockieren. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung auf der südlichen Elektronstraße von der Schranke in Richtung Main eine Erleichterung der Situation schaffen würde. Begründung: Eine Einbahnstraßenregelung würde bedeuten, dass man in Richtung Norden immer den Umweg über Stroofstraße - Mainzer Landstraße in Kauf nehmen müsste. Das geschieht allerdings auch heute schon, da viele Autofahrende inzwischen sowieso, um den Stau und das Warten an der Schranke zu vermeiden, diesen Weg wählen. Dafür würde der Verkehr in südlicher Richtung jedoch wieder flüssig und es würde allgemein viel ruhiger werden. Mehrere Bürger*innen haben eine Einbahnstraßenlösung in die aktuelle Diskussion gebracht und erwarten eine Einschätzung des Magistrates. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 1030/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 986/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 986/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1030/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 940/6 Betreff: Griesheim: Beleuchtung Fuß- und Radweg entlang der A 5 und über die A 5 (östliche Seite) zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für ausreichende Beleuchtung neben der A 5 und hoch zur A 5 auf dem dort vorhanden Fuß- und Radweg zwischen Griesheimer Stadtweg und Mainzer Landstraße zu sorgen. Begründung: Entlang der A 5 und hoch zur A 5 über die Bahngleise befindet sich auf der östlichen Seite der A 5 Fuß- und Radwege. Diese sind nicht oder sehr ungenügend beleuchtet und sind Angsträume. Da diese Wege nun auch als Umleitung für die Fahrradfahrenden genutzt werden und werden sollen, ist es notwendig, dass hier die Angsträume beseitigt werden und diese Wege entsprechend ausgeleuchtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 752/6 Betreff: Griesheim: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Sachstandsmeldung zu Ziffer 5. Der ST 1267 vom 19.09.2016 gebeten. Dort lautete der letzte Satz: Um die hier dringende Erweiterung der Boehleschule realisieren zu können, wird der Magistrat mit der Griechischen Schule Gespräche aufzunehmen., mit dem Ziel, den bestehenden Mietvertrag kurzfristig im beiderseitigen Einvernehmen zu kündigen. Begründung: Entfällt, da sich diese aus der ST 1267/16 ergibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.04.2023, OF 727/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 39 2023 Auskunftsersuchen V 651 2023 1. Die Vorlage OF 727/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 752/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 62 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 29.08.2021 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zurzeit 19 Kindern zwischen null und elf Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in der nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde, 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können, 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden und 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit zwei Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweilerstraße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zurzeit 30 Personen (Frauen bzw. Mütter), darunter 19 Kinder zwischen null und elf Jahren. Die Ehemänner bzw. Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute ein Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht im Kindergarten oder in der Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmenden Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden, dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 25.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 62 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 940, 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 25.11.2021 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 174/6 Betreff: Griesheim: Unterkunft in der Hartmannsweilerstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, zu prüfen und berichten, 1. weshalb in der vorgenannten Unterkunft mit zur Zeit 19 Kindern zwischen 0 und 11 Jahren kein Spielzimmer vorgesehen wurde, 2. wo die Kinder in den nun beginnenden kalten Jahreszeit ihre Freizeit verbringen sollen, 3. weshalb die Unterkunft ohne eine ständige Betreuung rund um die Uhr eingerichtet wurde. 4. welche Vorgaben bestehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Unterkunft und Nachbarschaft harmonieren können. 5. welche Vorkehrungen und Maßnahmen schnellstmöglich zur Lärmminderung auf dem betonierten Außenbereich getroffen werden. 6. wie die Familienzusammenführungen schnellstmöglich erfolgen können, da Väter von den Müttern und Kinder anscheinend getrennt untergebracht sind. Begründung: Seit 2 Monaten werden die Gebäude auf dem Areal Hartmannsweiler Straße wieder als Unterkunft genutzt. Dieses Mal sind es zur Zeit 30 Personen (Frauen/Mütter), darunter 19 Kinder zwischen 0 und 11 Jahren. Die Ehemänner/Väter dürfen nur zu Besuch kommen. Sie wohnen nicht auf dem Gelände. Der Raum, der damals bei der Belegung mit den Jugendlichen als Aufenthaltsraum genutzt wurde, ist heute Büro. Somit fehlt den Kindern ein Ort, an dem sie spielen, lernen und auch betreut werden können, wenn sie nicht in Kindergarten oder Schule sind. Der Hof ist betoniert. Das Gelände ist mitten unter Wohnungen. Auf dem Hof fehlen jegliche lärmdämmende Maßnahmen. Sämtliche Aktivitäten erleben die Nachbarn ungefiltert. Ruhezeiten werden ebenfalls nicht eingehalten. Der Geräuschpegel geht bis in die späten Abendstunden. Hier muss dringend Abhilfe geleistet werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass wieder einmal im Vorfeld verpasst wurde, die Nachbarschaft rechtzeitig vorher in das Projekt einzubinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung OA 62 2021 Die Vorlage OF 174/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2021, OF 116/6 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistratsvorlage M 84 vom 11.06.2021 wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben. Diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden. Daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 30 2021 1. Der Vorlage M 84 wird unter Hinweis auf OA 30 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 116/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2021, OF 39/6 Betreff: Griesheim: Behinderung im Straßenbereich durch abgestellte Sprinter im Bereich Hartmannsweilerstraße, Taläckerstraße, Linkstraße, Elektronstraße und Alt-Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Parken auf den Fußgängerwegen, in Halteverbotszonen und Kreuzungsbereichen in den im Betreff genannten Straßen unterbunden wird; 2. welche Möglichkeiten bestehen, um für die Sprinter oder Transporter Parkmöglichkeiten im Bereich der Stroofstraße nähe Infrasite-Gelände den Fahrzeuginhabern kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen; Ferner wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen, 3. welche Kontrollen und Nachverfolgung von u.a. ortsfremden Fahrzeugen auf deren Zulässigkeit und Straßentauglichkeit unternommen werden; 4. ob KFZ-Werkstätten, die Kraftfahrzeuge zur Reparatur etc. erhalten, diese neuer-dings im Straßenbereich - zum Teil ohne Nummernschilder oder fahruntauglich - im öffentlichen Straßenraum abstellen dürfen und wenn nicht, was dagegen unter-nommen wird. Begründung: Seit Jahren ist die Parkplatzsituation in Griesheim Süd angespannt. Zudem häufen sich seit mindestens zwei Jahren unberechtigt abgestellte (Transporter größer als 2,5 t) und fahruntüchtige Fahrzeuge in den Straßenzügen Elektronstraße, Linkstraße, Hartmanns-weilerstraße und Alt Griesheim. Verschärft wird die Situation durch das massenweise Parken auf dem Gehweg von Transportern, die offensichtlich einigen wenigen Gewerbetreibenden gehören und ganze Straßenzüge blockieren. Außerdem werden regelmäßig und dauerhaft Bereiche an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen und im Park- und Halteverbot zugeparkt, was die Verkehrssicherheit im Stadtbezirk nachhaltig gefährdet. Hinzu kommt das Parken auf den Gehwegen mit zu geringem Abstand zur Hauswand. Trotz wiederholter Eingaben bei der Straßenverkehrspolizei im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt hat sich diese Situation nicht verbessert, eher das Gegenteil ist eingetreten. Bürger beklagen sich, dass sie vom Ordnungsamt nur vertröstet, abweisende Emails oder die Mitteilung erhalten, dass man personell unterbesetzt ist und nichts dagegen unternehmen kann. Um eine autoarme Innenstadt voranzutreiben, muss man auch die Stadtteile mitdenken und dort gleichzeitig für eine Regulierung des ruhenden Verkehrs sorgen. Denn jedes Auto, was dann nicht in die Innenstadt fahren kann, sucht sich seinen Platz in den Stadtteilen, die einen guten S-Bahn-Anschluss haben. Parkplatzprobleme und im Straßenverkehr nicht mehr taugliche Kraftfahrzeuge gibt es in ganz Griesheim. Die Zunahme der Sprinter ebenfalls. Eine Lösung, die für die geforderten Straßen gefunden wird, könnte dann auf alle Stadtteile im Westen ausgedehnt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 139 2021 Die Vorlage OF 39/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1021/6 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, z.B. durch eine transportale Rampe künftig den Zugang auch für behinderte Menschen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2019 Die Vorlage OF 1021/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1020/6 Betreff: Griesheim: Illegale Nutzung von Garagen und Hütten am Griesheimer Stadtweg östlich der Einbaumstraße Der Magistrat wird gebeten 1. sicherzustellen, dass die illegalen Nutzung der o.g. Bauten zu Wohnzwecken beendet wird und 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche planerischen Absichten er bezüglich des Gebietes verfolgt. Begründung: Die o.g. Gebäude werden seit einiger Zeit sporadisch bewohnt. Vor einigen Monaten wurde dies bereits von der Polizei festgestellt. Nach einem Brand im Winter ging man davon aus, dass die illegale Nutzung beendet sei. Nun berichten Anwohner, dass wieder Menschen morgens gemeinsam abgeholt, abends wieder gebracht werden und schnell in dem Gebiet verschwinden. Offenbar wurde die illegale Nutzung wieder aufgenommen. Diese unwürdigen, zudem nicht genehmigten Wohnverhältnisse müssen umgehend beendet werden. Es ist außerdem von Interesse, welche planerischen Absichten der Magistrat bzgl. des Geländes verfolgt. Viele der dortigen früheren Kleingärten liegen brach und es sind seitens der Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4795 2019 Die Vorlage OF 1020/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um eine Ziffer 3. mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "3. dem Ortsbeirat weiterhin mitzuteilen, welche Möglichkeiten er für die dort lebenden Menschen sieht." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 898/6 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicher zu stellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße in Frankfurt Griesheim (östlich der Alten-Falterstraße) betrachtet werden und es wird darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation an dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf den Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hinein reichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2019 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 643/6 Betreff: Griesheim: Kündigung der Gärten auf dem Grundstück Schöffenstraße 15 bis 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft auf folgende Fragen gebeten: 1. Welchen konkreten Anlass gab es für die Kündigung der Gärten im Jahr 2016? 2. Hat der Magistrat eigene Pläne mit diesem Grundstück? Falls ja - welche? 3. Gibt es andere Interessenten mit ggf. welchen Vorhaben für das Grundstück? Begründung: Zum Ende des Jahres 2016 wurden die zwischen dem Wohnhaus Schöffenstraße 15-17 und der Autobahn A5 befindlichen Gärten vom Liegenschaftsamt gekündigt. Das Liegenschaftsamt handelte im Auftrag der Grundstücksverkehrsabteilung, die für die Vermarktung zuständig ist (Auskunft aus dem Jahr 2016). Nach der Räumung der Gärten setzte sich die Natur wieder auf dem Areal durch. Die Frage liegt nahe, ob noch konkrete Absichten mit dem Grundstück verfolgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 803 2018 Die Vorlage OF 643/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 452/6 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs "Entschilderung von Schwanheim" nun auch in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo 30 Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen. Die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße ist schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo 30 Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo 30 Zone aufgehoben, von Süden auf der Alten Falterstraße kommend gilt jedoch Tempo 30, und auch an der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden FußgängerInnen Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1 ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße an der Einmündung der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo 30 Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (Grüne) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Der Stadtteil Griesheim in seinem Bereich südlich der Bahnlinie bietet sich nun an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in Griesheim auf den Straßen Alte Falterstraße und Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und an fast jeder Seitenstraße ein neues T-30 Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2017, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1921 2017 Auskunftsersuchen V 526 2017 1. Die Vorlage OF 452/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. die Worte "nach der erfolgreichen Umsetzung des Modellversuchs `Entschilderung von Schwanheim ́ nun auch" ersatzlos gestrichen werden. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2016, OF 38/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg 56: Bürgersteigsperrung wegen marodem Haus Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wann und wieso wurde der Bürgersteig vor dem Haus Griesheimer Stadtweg 56 abgesperrt? 2. Wie lange soll die Absperrung aufrecht erhalten werden? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, auf den Hausbesitzer einzuwirken, damit das Haus wieder als Wohnhaus genutzt werden kann? 4. Was wurde bisher in dieser Sache unternommen? Begründung: Die Absperrung besteht laut Anwohnern schon mehrere Wochen, das Haus sei seit Jahren marode. Es seien Steine von der Fassade gefallen, deswegen sei die Absperrung vorgenommen worden. Durch die Absperrung werden die Fußwegeverbindungen aber erheblich eingeschränkt. Außerdem ist es äußerst bedauerlich, dass in Zeiten großer Wohnungsnot ein großes Wohnhaus offensichtlich jahrelang leer steht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 27 2016 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1481/6 Betreff: Wegweiser am Radweg über die Autobahnbrücke bei Griesheim aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Ende des Griesheimer Stadtwegs an der Autobahnbrücke Wegweiser aufzustellen, die auf den Radweg über die Brücke in Richtung Goldstein, Schwanheim und Niederrad verweisen. Begründung: Ortsunkundige übersehen sehr leicht, dass man an dieser Stelle mit dem Fahrrad auf die Brücke fahren und die Stadtteile auf der gegenüberliegenden Mainseite sehr gut erreichen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4581 2015 Die Vorlage OF 1481/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2012, OF 374/6 Betreff: Griesheimer Stadtweg Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Griesheimer Stadtweg vor den Einmündungen der Zuwege zu den Häusern Nummern 48 und 50 Sperrflächen abzumarkieren, um zu verhindern, dass diese Einmündungen zugeparkt werden. Begründung: Die genannten Wege bilden nicht nur die Hauptverbindung zur gegenüber liegenden Straßenseite mit Zugang zum Mainufer und zur Bushaltestelle, sie bilden auch im Falle eines Notfalls den einzigen Zugang für die Rettungskräfte. Leider werden sie momentan aber oft so eng zugeparkt, dass kein Zugang mehr möglich ist. Manchmal kann man sich, statt den betonierten Fußweg zu benutzen, einen Weg über den Grünstreifen durch eine Lücke zwischen den parkenden Autos bahnen. Dies führt aber dazu, dass das Gras auf dem Grünstreifen praktisch kaputt getreten wurde. Bei Feuchtigkeit über blanke Erde zu gehen, bedeutet aber Rutschgefahr, wie gesagt eventuell auch für Rettungskräfte, und bringt für die Anwohner natürlich auch den ständigen Nachteil der Verschmutzung ihrer Schuhe mit sich. Und das nur, weil Autos genau vor der Mündung des ja für die FußgängerInnen extra gemachten Betonwegs stehen, statt einen Meter davor oder dahinter. Da es ausreichen würde, nur gerade die Breite des Weges, also etwa 2m an jedem der beiden Wege, zu sichern, ist kein nennenswerter Verlust von Parkplätzen zu befürchten. Es geht nur darum, die Ordnung des Parkens etwas den Bedürfnissen der FußgängerInnen anzupassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1193 2012 Die Vorlage OF 374/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2012, OF 308/6 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen und es ist für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich und nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschoßwohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in schlechtem Zustand und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 992 2012 Die Vorlage OF 308/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2012, OF 251/6 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu kaufen und so zu einem öffentlichen Weg im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit 1.5 m zu erhöhen. Die bauliche Ausführung des Weges ( z.B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen ) soll so erfolgen, dass für auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u.ä. ein gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang aus dem Stadtteil Griesheim hin zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen Untere Rützelstraße und demjenigen entlang des Gelände des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e.V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hat die Stadt Frankfurt diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen wie nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten werden vermieden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände, auf dem sich der Weg befindet, kauft. Die bisher vorgesehene Breite von 1.5 m ist recht schmal, insbesondere weil sich auf einem größeren Abschnitt des Weges links und rechts Mauern befinden werden, so dass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 783 2012 Die Vorlage OF 251/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2009, OA 924 entstanden aus Vorlage: OF 1221/6 vom 04.06.2009 Betreff: Aufnahme der im Eigentum der Wohnheim GmbH befindlichen Siedlung Griesheim-Süd, Am Schafberg, in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (ehemals "Frankfurt - Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften") Vorgang: OA 276/07 OBR 6; B 353/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2009 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd in das "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" zum Januar 2010 aufzunehmen. Begründung: Das Gebiet "Am Schafberg" gehört zu den Gebieten in den westlichen Stadtteilen, die dringend einer Hilfestellung bedürfen, um die gesellschaftliche Balance wieder zu erlangen. Die Fallzahlen des Sozialrathauses Gallus belegen dies eindeutig. Bereits bei der Entscheidung, im Jahr 2006 in Griesheim-Nord ein solches Projekt einzurichten, stand das Gebiet "Am Schafberg" in Griesheim-Süd als Alternative zur Abstimmung. Die Stadt entschied sich letztlich für Griesheim-Nord. Die Förderung hat sich in Griesheim-Nord außerordentlich bewährt und ist ein gutes Beispiel, wie positive Kräfte in der Stadtteilgesellschaft zum Wohle aller aktiviert werden können. Eine solche Einrichtung wird von verschiedenen Institutionen im Stadtteil getragen. Der ehemalige Sozialdezernent Uwe Becker hatte sich im Rahmen einer Haushaltsdiskussion im Jahr 2006 für dieses Quartier ausgesprochen, wie auch der Ortsbeirat mit seiner Anregung vom 16.01.2007, OA 276. Der Magistrat hat am 01.06.2007 mit der Vorlage B 353 den Bedarf der Siedlung "Auf dem Schafberg" zwar anerkannt, jedoch wegen der begrenzten Mittel damals nicht berücksichtigt. Da das Programm Griesheim-Nord aller Voraussicht nach in diesem Jahr ausläuft, wäre es gut und sinnvoll, wenn nahtlos ein Folgeprogramm in dem großen Stadtteil Griesheim eingerichtet werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2010, B 158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung der KAV am 24.08.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 924 wird zugestimmt. 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage OA 924 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.01.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 924 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 6720, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 § 7438, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 21.01.2010 Aktenzeichen: 92 42
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.